Allgemeine Geschäftsbedingungen
Krebsstiftung Marathon 2026
Brigitte Grützmacher und Isabella Gomes
Diese AGB gilt für jegliche Nutzung der verschiedenen Blöcke und der Party am 25.04.2026
1. Anmeldung
Die Berechtigung zur Teilnahme an den verschiedenen Blöcke und der Party am 25.04.2026 erfolgt nach vorheriger Buchung auf der Webseite !!!
Die jeweilige Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und erfolgt per Überweisung.
2. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer erfolgt nur am 25.04.2026.
3. Stornierung
Die verschiedenen Blöcke, das Tagesticket, die Party oder das volle Programm kann nicht storniert werden, aber es kann eine von dir gestellte Ersatzperson einspringen.
Bei nicht Erscheinen des Kursteilnehmers ist keine Rückerstattung möglich.
4. Körperliche Anforderungen
Mit der Buchung dieses Angebote erklärt der TeilnehmerIn, den körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Der TeilnehmerIn verpflichtet sich, bei Krankheiten und Leistungsschwäche nicht am Angebot teilzunehmen und eine im Unterricht auftretende Leistungsschwäche unverzüglich der Kursleiterin mitzuteilen. Dieses Seminare ersetzen keine ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Falls Zweifel bestehen an der körperlichen Eignung zur Teilnahme an Kursen, sollte sich der Teilnehmer ärztlichen Rat einholen.
5. Schweigepflicht
Der TeilnehmerIn verpflichtet sich zur Schweigepflicht über alle im Kurs wahrgenommenen Reaktionen der TeilnehmerInnen.
6. Haftung
Für Schäden, haftet – aus welchen Rechtsgründen auch immer –nur
a)bei grob Fahrlässigkeit der Anleiterin
b) bei Vorsatz,
c) bei schuldhaften Verletzungen von Leben , Körper, Gesundheit.
9. Datenschutzbestimmungen
Der Teilnehmer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Teilnehmer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Es werden nur die Adressen der TeilnehmerInnen an die Krebstiftung Osnabrück weitergegeben, die eine Spendenquittung wünschen.
10. Kursausfall
Bei einem Ausfall durch die Blockleitung wird ein Ersatzlehrer unterrichten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2026